Hagl-Kehl: „Gentechnisch veränderte Lebensmittel müssen gekennzeichnet werden“

Müssen landwirtschaftliche Produkte, die mit Hilfe „Neuer genomischen Techniken (NGT)“ erzeugt worden sind, also solche auch eindeutig gekennzeichnet werden?

Dieser Frage gingen Mitglieder des Bundestagsausschusses für Ernährung und Landwirtschaft gemeinsam mit Experten und Vertretern der Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller (AöL) im Rahmen einer konstruktiven Diskussionsrunde nach.

Berlin, 01.06.2023 – „Aktuell arbeitet die EU-Kommission an einem Vorschlag zur Neuregelung der Zulassung moderner gentechnischer Verfahren, die voraussichtlich im Juli vorgelegt wird. Mir ist es wichtig, dass wir uns als Abgeordnete vorher bereits auch aus verbraucherpolitischer Sicht zu den rechtlichen Folgen austauschen und konstruktiv darüber diskutieren“, betonte die SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Hagl-Kehl, die als verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion die Schirmherrschaft für die Veranstaltung übernahm. NGT ist der Oberbegriff für verschiedene Verfahren, um genetische Veränderungen in einen Organismus gezielt an bestimmten Stellen einzufügen. Hierdurch kann beispielsweise der Ertrag einer Getreidesorte erhöht oder der Nährstoffbedarf für das Wachstum einer Gemüsesorte reduziert werden. Anders als bei der klassischen Gentechnik ist es dabei nicht dem Zufall überlassen, an welcher Stelle im Erbgut genau die Änderung auftritt. „Nichtsdestotrotz handelt es sich auch bei den NGT um einen künstlichen Eingriff in das Erbgut von Pflanzen, über deren Konsequenzen für Verbraucherinnen und Verbraucher wir diskutieren müssen“, so Hagl-Kehl.

Aus Sicht des Verbraucherschutzes geht es dabei vor allem um die Frage einer künftigen Kennzeichnungspflicht. Gegner einer solchen Pflicht argumentieren, dass diese nicht notwendig sei, da es sich bei neuen genomischen Techniken lediglich um ein Verfahren handelt, durch welches klassische Züchtungsmethoden beschleunigt werden. Der Verband der Öko-Lebensmittelhersteller AöL, zu welchem unter anderem namhafte Unternehmen wie Hipp, die Hofpfisterei, Frosta, Bionade oder Neumarkter Lammsbräu zählen, sieht das allerdings anders. Die Kernforderung lautet: Sollte die EU den Einsatz von mit NGT veränderten Pflanzen zulassen, müssen Produkte aus diesen auch klar gekennzeichnet werden. Diese Ansicht teilt auch Rita Hagl-Kehl: „Die Bürgerinnen und Bürger haben meiner Meinung nach das Recht zu erfahren, ob ihre Lebensmittel mit Unterstützung von NGT gezüchtet worden sind. Als mündiger Verbraucher kann ich dann selbst entscheiden, ob ich lieber zu einer herkömmlichen Tomate greifen möchte.“ Zudem hat die Entwicklung der vergangenen Jahre in anderen Ländern gezeigt, dass NGT auch nicht ein „Allheilmittel“ sind. „Wie uns Forscher in einer Anhörung berichtet haben, sind aktuell gerade einmal 13 mit NGT veränderte Pflanzen weltweit in der Praxis zugelassen. Beispielsweise ein Weizen in Kanada, der unbrauchbar war und sich unkontrolliert ausgekreuzt hat oder eine Tomate in Japan, die nicht schmeckt und keine Abnehmer findet. Ob sich also hierfür überhaupt ein Markt entwickelt, bleibt abzuwarten. Aber warum sollte man solche Produkte in Zukunft nicht grundsätzlich kennzeichnen?“, so Hagl-Kehl abschließend, die sich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Anschluss für den überaus konstruktiven Austausch bedankte.

Bildbeschreibung:
Als verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion übernahm Rita Hagl-Kehl (vorne, 2.v.l.) die Schirmherrschaft für die Veranstaltung.
Foto:
Büro Rita Hagl-Kehl

weitere Beiträge